Christian, Mann aus der Familie Brand

Mensch Christian

Willenserklärung

Register-Nummer:  (21-03-2016-108)

Ich,

Christian, Mann aus der Familie Brand

frei als Mensch geboren am elften Tag des zweiten  Monats im Jahre

Neunzehnhundertzweiundsechzig

in Schonungen in Unterfranken, Bayern

erkläre als Begünstigter außerhalb des Cestui Que Vie Acts stehend

und Kraft meines freien Willens, im vollen Bewusstsein meiner Verantwortung vor Gott und meinen Mitmenschen, beseelt vom festen Willen als Friedensstifter, ohne Zwang, rechtsverbindlich folgendes:

Ich, Christian, Mann aus der Familie Brand, bin ein Mensch, lebend, beseelt, unverschollen und keine juristische Person.

Die Schaffung und Registrierung einer juristischen Person mit Namen CHRISTIAN OSKAR BRAND,  unter zusätzlicher Glaubhaftmachung einer vermeintlichen Staatsangehörigkeit „DEUTSCH“ erfolgte ohne mein Wissen, meine Aufklärung,  Kenntnis und Billigung. Ich stelle für die Vergangenheit und Zukunft fest, lediglich Begünstigte dieser juristischen Person und niemals  Treuhänder dieser juristischen Person gewesen zu sein und werde es auch nicht sein.            

Für interpretierbare Handlungen des Menschen oder der Person wird vorsorglich auf §§ 119, 123 und 227 des staatlichen BGB verwiesen.

Ich habe die wahrhaftige Staatsangehörigkeit des Königreich Bayern und kann dieser nicht entzogen werden, weil ich sie durch Abstammung erhalten habe.

Die Bundesrepublik in Deutschland bestätigt gemäß GG Artikel 25 und 116 Abs. 2 diese frühere Staatsangehörigkeit des Königreich Bayern und hat sie zu respektieren, weil ich ein Abkömmling eines früheren Staatsangehörigen aus dem Königreich Bayern bin, deren Abkömmlinge wiederum ihre Staatsangehörigkeit aufgrund willkürlicher Umgestaltung des Staatsangehörigkeitsgesetzes aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen in der Zeit des NaZi-Regimes vom 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 entzogen wurde, ich meinen Wohnsitz in Deutschland genommen habe und mit meiner Unterschrift unter dieses Dokument nun meinen entgegen gesetzten Willen zur Ausbürgerung aus meiner Heimat und zur Glaubhaftmachung „DEUTSCH“ zum Ausdruck bringe.

Die zuständige Verwaltungsbehörde der Bundesrepublik in Deutschland ist selbst nicht im Stande oder gewillt, die tatsächliche Staatsangehörigkeit im Sinne einer Substantivbezeichnung eines existierenden Staates und im Sinne des StAG § 1 für mich, Christian, Mann aus der Familie Brand festzustellen bzw. verleiht nach NaZi – Gleichschaltungsgesetzen die Glaubhaftmachung „DEUTSCH“, die nach weiteren Gleichschaltungen die Staatenlosigkeit bedeutet und muss nun gem. GG Art. 116 Abs. 2 i.V.m. StAG § 31 den hiermit zum Ausdruck gebrachten, entgegen gesetzten Willen meiner damit entstandenen Ausbürgerung aus dem Königreich Bayern respektieren.

Meine Zugehörigkeit zur Bundesrepublik in Deutschland und zur Europäischen Union und der damit verbundenen Glaubhaftmachung „DEUTSCH“ als vermeintliche Staatsangehörigkeit ist daher nichtig!

Ich verzichte gem. StAG § 17 Abs. 1 Punkt 3 auf diese Glaubhaftmachung „DEUTSCH“ und bleibe bei meiner früheren, durch Abstammung erworbenen Staatsangehörigkeit des Königreich Bayern,

da die Entziehung der früheren Staatsangehörigkeit des Königreich Bayern völkerrechtlich und wegen der Abstammungs- und Geschlechtslinie unmöglich und unzumutbar ist und zudem die Anwendung von NaZi-Gesetzen bedeutet.

Mein Verzicht auf die Glaubhaftmachung „DEUTSCH“ und auf den Personalstatus eines Menschen ist mit dieser Urkunde als Willenserklärung für mich, Christian, Mann aus der Familie Brand hiermit schriftlich erklärt.

Entsprechend Artikel 5 des staatlichen EGBGB geht nun meine Rechtsstellung als Deutscher vor.

Die Glaubhaftmachung „DEUTSCH“ geht gem. StAG § 17 Abs. 7 auch dadurch verloren, dass der rechtswidrige Verwaltungsakt  durch meine Nichtaufklärung mit einer Zwangsverordnung in die Glaubhaftmachung „DEUTSCH“ zurück zu nehmen ist. Ein rechtswidriger Verwaltungsakt und seine Folgen ist dem VwVfG § 44 & § 48 zu entnehmen. Mit der Nichtaufklärung der Behörden bei meiner, durch arglistige Täuschung der Verwaltung der Bundesrepublik in Deutschland, hervorgerufenen Beantragung des Personalausweises / Reisepasses, ist ein rechtswidriger Verwaltungsakt entstanden. Mit diesem rechtswidrigen Verwaltungsakt wird gegen die HLKO, gegen den Sinn der Artikel 16, 116/2 und gegen 139 Grundgesetz für die BRD verstoßen und nach den vollumfänglich gültigen SHAEF-Gesetzen und SMAD-Befehlen in unzulässiger Weise NaZirecht in Anwendung gebracht. Vorliegende Verwaltungsakte sind aufgrund von unrichtigen oder unvollständigen Angaben der Behörden der Bundesrepublik in Deutschland erlassen worden. Diese sind ganz mit Wirkung für die Zukunft und für die Vergangenheit zurückzunehmen. Damit wird die Zugehörigkeit zur Bundesrepublik in Deutschland und in Folge zur Europäischen Union mit Wirkung für die Vergangenheit aufgehoben.

Zusatzerklärung:

Es wird darauf hingewiesen: Sollte sich in der Erklärung auf das Grundgesetz für die BRD sowie diesem vorangestellte und nachfolgende Gesetze bezogen werden, so ist dies keine Anerkenntnis einer Rechtsverpflichtung meinerseits, sondern ein Hinweis darauf, wie bei Geltung jener zu verfahren wäre. Die Kenntnis folgender Gesetze wird vorausgesetzt: die Haager Landkriegsordnung, Haager Apostille, die Bereinigungsgesetze für Besatzungsrecht und damit die alliierten SHAEF-Gesetze und SMAD-Befehle, die Menschenrechtserklärung der UN und die Europäische Menschenrechtskonvention und ebenso in Bezug auf die Rechtsebenen im Verhältnis zu Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und den Länderverfassungen des Vereinten Wirtschaftsgebietes.

Christian, am einundzwanzigsten Tag, des Monats März im Jahre zweitausendsechzehn

Christian, Mann aus der Familie Brand                 

Der Unterzeichner ist Inhaber der Urkunde.

Anam Cara & Azorvida